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   BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95   

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https://dejure.org/1996,930
BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95 (https://dejure.org/1996,930)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - VI R 27/95 (https://dejure.org/1996,930)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - VI R 27/95 (https://dejure.org/1996,930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Kommunalbeamten (Dipl.-Verwaltungswirts [FH]) für ein Studium der Rechtswissenschaft nicht als Fortbildungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Zweitstudium

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 346
  • NJW 1996, 3295 (Ls.)
  • BB 1996, 1546
  • DB 1996, 1603
  • BStBl II 1996, 446
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Weitergehend sind nach dem Urteil vom 8. Mai 1992 VI R 134/88 (BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965) die Aufwendungen eines approbierten Humanmediziners für das Studium der Zahnmedizin mit dem Ziel, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg zu werden, Fortbildungskosten.
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95

    Aufwendungen eines Finanzbeamten (Dipl.-Finanzwirts

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Auch bei diesem hat der Senat mit Urteil VI R 87/95 vom 17.4.1996 (BStB II 1996, 446), das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, den Abzug der Aufwendungen für das Studium als Werbungskosten versagt.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90

    Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 69/90

    Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 106/90

    Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 24.08.1962 - VI 110/62 U

    Aufwendungen eines Steuerinspektors für ein berufsunabhängiges Studium als

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 27/95
    Als Volljurist habe er nicht nur die Möglichkeit, Richter, Verwaltungsbeamter oder Angehöriger der freien Wirtschaft zu werden, sondern er könne auch einen freien Beruf als Rechtsanwalt ergreifen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. August 1962 VI 110/62 U, BFHE 75, 606, BStBl III 1962, 488).
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